Richtlinien für die Leistunsprüfung 2025/26

Leistungsprüfungsvölker erstellt 2025 (Königinnen-Zeichenfarbe: Blau)

Dot-3 Dot-3

Warum machen wir eine Leistungsprüfung?

Jeder Züchter ist auch Prüfer und übernimmt eine sehr wichtige Aufgabe bei der Auswahl der leistungsgeprüften Vatervölker. In den dann darauffolgenden Jahren ist es uns möglich, gezielte und ausgelesene Vatervölker auf unseren beiden Belegstellen zu haben. Außerdem hat der Prüfer auch den Vorteil, dass er mütterlicherseits von einer leistungsgeprüften Mutter nachzüchten kann. Der Prüfer erhält dann mehr Honig, gute Völker und kann leistungsgeprüfte Königinnen mit guten Erbanlagen verkaufen oder weitergeben.

Der Züchter

Jeder einzelne Züchter liefert seine Carnica-Reinzuchtköniginnen (die Anzahl der zu liefernden Königinnen richtet sich nach der Anzahl der teilnehmenden Leistungsprüfer (meist 9 oder 10 Königinnen)), die von einer gekörten Mutter abstammen. Sie müssen auf Belegstellen begattet worden sein. Bitte die Prüfköniginnen bereits vor dem Auffahren auf die Belegstellen mit den blauen Opalithplättchen zeichnen, da es auf den Belegstellen auch immer wieder zu einem Verflug der Königinnen kommen kann.

Seit 2025 werden nur noch die Nummern 1 bis 9 bzw. 1 bis 10 an die Prüfer ausgegeben. Ab 2026 werden diese dann auch immer doppelt ausgegeben. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass die Prüfer im Falle des Verlusts eines Plättchens einen Ersatz haben. Andererseits soll gewährleistet werden, dass der jeweilige Züchter einen Königinnenverlust bei der Bildung der Prüfvölker mit einem Plättchen mit der gleichen Nummer ausgleichen kann.

Diese Königinnen werden vom Züchter in einen genormten, mit Honigteig gefüllten, Versandkäfig mit 5 Begleitbienen gegeben.

Beim Anbringen der Opalithplättchen ist darauf zu achten, dass die Zahlen auch immer in Flugrichtung der Königin ausgerichtet sind. Damit soll verhindert werden, dass Züchter durch eine spezielle Schrägstellung der Zahlen ihre eigenen Königinnen erkennbar machen.

RichtigFalsch

Die Versandkäfige sind bereits mit den Nummern der Königinnen versehen.
Beim Verteilungstermin (Freitag 27. Juni 2025, 19:00 Uhr beim Gasthaus Brückenwirt) werden die Königinnen vom Leiter der Leistungsprüfung in Empfang genommen und anonym verteilt (Opalithplättchen, Versandkäfige und Futterteig wurden bei der Züchtergruppenbesprechung am 6. Juni kostenlos verteilt).

Der Prüfer

Der Prüfer erhält beim Verteilungstermin die von ihm zu prüfenden Carnica-Reinzuchtköniginnen. Davon sind eine oder zwei eigene Königinnen. Der Rest sind Königinnen von anderen Züchtern. Diese sind jetzt sein Eigentum. Der Prüfer kann seine eigenen Königinnen nicht erkennen, da sich alle Königinnen in gleichen Versandkäfigen befinden und identisch mit den Nummern gekennzeichnet sind. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Prüfvölker in ihrem Verhalten und in ihrer Honigleistung gleich bewertet werden.

Das Zuchtbuch für die Leistungsprüfung

Der Leiter der Leistungsprüfung führt die anonyme Verteilung durch. D.h. er vergibt für jede Prüfkönigin eine neue Zuchtbuchnummer der Züchtergruppe. Daneben wird – falls vorhanden – die Zuchtbuchnummer des Züchters vermerkt. Um die Prüfköniginnen unterscheiden zu können, wird von Leiter der Leistungsprüfung beim Königinnentausch ein Zuchtbuch erstellt und unter Verschluss gehalten. Es werden keine Auskünfte oder Informationen über die Herkunft und die Linienbezeichnung an die Prüfer weitergegeben (auf Anfrage können eigene, ausgefallene Königinnen ergänzt werden).

Die Prüfvölker

Um vergleichbare Leistungswerte der Königinnen zu erhalten, müssen für alle Königinnen die gleichen Startbedingungen geschaffen werden. Ziel muss es sein, dass alle Prüfvölker gleich stark eingewintert werden (mindestens ein Magazin sollte sehr voll sein oder stark durchhängen).

Um dies zu erreichen, werden drei Möglichkeiten zur Völkerbildung empfohlen:

  1. Bildung von Brutablegern mit 4 beidseitig, großflächig bebrüteten Waben und den darauf sitzenden Bienen sowie den zusätzlichen Bienen von 4 besetzten Waben. Zusätzlich sollten mindestens 1 Pollenwabe und mindestens 1 Futterwabe mitgegeben werden.
  2. Bildung von Kunstschwärme mit 2kg Bienen und zusätzlich 2 beidseitig, großflächig bebrütete Waben.
  3. Es besteht auch die Möglichkeit (schlechteste Lösung) Ertragsvölker umzuweiseln. Dabei ist darauf zu achten, dass die unteren Zargen im Bereich der Brut bzw. des Wintersitzes mit gleichen Waben erstellt werden. D.h. es sollten bei allen Prüfvölkern gleich viele Pollenwaben an der gleichen Stelle vorhanden sein. Es ist auch wichtig, dass die Brutwaben in dem Bereich, in dem sich die Brut im Frühjahr auszubreiten beginnt, schön und nicht überfüllt sind. Die Völker sollten bei der Umweiselung hinsichtlich ihrer Volksstärke ausgeglichen werden.

Varroatoleranzselektion

Seit dem Jahr 2024 umfasst die Leistungsprüfung auch zusätzliche Prüfungen zur Varroatoleranzselektion. Dabei sollen jene Bienenvölker identifiziert werden, die Techniken entwickelt haben, um den Varroabefall selbst auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Völker die mit der Varroa besser umgehen können, lassen zwischen der Erhebung im Frühjahr und der Erhebung im Sommer einen geringeren Befallsanstieg erkennen.

Folgende Daten sollen erhoben werden:

  • Varroa-Befallsentwicklung aufgrund des natürlichen Milbentotenfalls im Frühjahr zur Salweidenblüte (Beginn der Bruttätigkeit der Bienenvölker)
  • Varroa-Befallsentwicklung über Bienenproben im Sommer (Ende Juni/Anfang Juli). Damit hier keine Bienen getötet werden, ist die Milbenbelastung im Volk mittels Puderzucker-Methode zu ermitteln. Eine detaillierte Beschreibung der Puderzucker-Methode ist im Buch „Selektion bei der Honigbiene (ISBN: 978-3-946030-45-4)“ zu finden. Für diese Untersuchung sollen ca. 30-40 g Bienen bzw. 300-400 Bienen aus dem Honigraum verwendet werden. Bienen im Honigraum sind einheitlicher mit Varroa befallen als Bienen im Brutraum oder in der Nähe des Fluglochs.
  • Gesamte Milbenbelastung der Völker durch Auswaschen der Brutwaben nach der Anwendung des Bannwabenverfahrens zur Sommersonnenwende (21. Juni)

Diese Daten geben bereits Aufschluss darüber, bei welchen Bienenvölkern möglicherweise auf eine Varroabehandlung verzichtet werden kann. Aufgrund von Re-Infektionen ist eine strenge Beobachtung der Varroabefallsentwicklung bei den Bienenvölkern jedoch unerlässlich.

Durch die Varroatoleranzselektion ergeben sich zusätzliche Anforderungen an die Prüfvölker. Diese lauten:

  1. Mindestabstand: Um den Einfluss des Verfluges auf die Selektion von varroatoleranten Bienen möglichst gering zu halten, sollten die Prüfvölker auf einem eigenen Standort (mit einem Mindestabstand von 500 Meter zum nächsten Bienenstand) aufgestellt werden und zwischen den einzelnen Prüfvölkern sollte ein Mindestabstand von 2 m eingehalten werden.
  2. Start mit einer minimalen Varroa-Belastung:  Um langfristig die Varroabehandlung auf die Brutunterbrechung im Sommer reduzieren zu können und um ein möglichst klares Bild vom Varroaverhalten der Bienenvölker bekommen zu können, ist es notwendig, dass die Prüfvölker auch mit einer gleichen minimalen Varroabelastung in die Prüfsaison starten. Bei niedrigen Befallswerten sollten die Völker unbehandelt beobachtet und eingewintert werden. Ist der Milbenabfall so hoch, dass eine Überwinterung unmöglich erscheint, dann muss eine Winterbehandlung gemacht werden, welche auch entsprechend zu dokumentieren ist. Hier ist es jedoch ebenfalls wichtig, dass alle Prüfvölker die gleiche Behandlung erhalten.
  3. Bannwabenverfahren und Auswaschen der Milben: Zur Sommersonnenwende (21. Juni) wird die Königin via Bannwabenverfahren gesperrt. Alle in den Wabentaschen eingesetzten Waben und Fangwaben werden nach der Anwendung des Bannwabenverfahrens beschriftet und eingefroren. Später werden diese Brutwaben ausgewaschen und die Milbenanzahl des jeweiligen Volkes erhoben. Es ist derzeit noch egal, welche Art der Bannwabe (Ein- oder Zweiwabentasche, Duplex-Tasche etc.) verwendet wird und nach welchem Ablauf die Rähmchen getauscht werden. Hier gilt es in den nächsten Jahren noch herauszufinden, welches Verfahren die wenigsten Eingriffe erfordert und den höchsten Wirkungsgrad bei der Varroareduktion erzielt.

Zu Beginn des Prüfjahres dürfen die Völker nicht verstärkt werden. Es ist daher sehr wichtig, dass alle Prüfvölker stark sind. Alle Prüfvölker müssen immer gleichbehandelt werden und immer zusammen am Standort bleiben. Mit allen Völkern kann auch gewandert werden. Ein Schröpfen dieser Prüfvölker sollte möglichst bis zum Ende der Tracht vermieden werden. Wenn vorher Brutwaben oder Bienen entnommen werden müssen, dann so wenig wie möglich und von allen Prüfvölkern gleich viel.

Stockkarten

Für die Auswertung der Leistungsdaten müssen die dafür vorgesehene Stockkarten (siehe: Stockkarten-Vorlage der Carnica Zuchtgruppe Salzburg) geführt werden. Die folgenden Felder müssen vom Prüfer auf den einzelnen Stockkarten ausgefüllt werden:

  1. Volknummer = Bodennummer der Beute des Prüfers
  2. Honigertrag. Jeder Honigertrag eines Volkes wird auf 100 Gramm genau eingetragen (z.B.: 8,2 kg). Die vollen Honigwaben werden gewogen und die leeren Waben (durchschnittliches Taragewicht einer leeren Honigwabe) abgezogen. Dies ergibt die genaue Menge des Honigertrages. Eine Schätzung ist nicht zulässig und würde das Ergebnis verfälschen.
    Anmerkung: Dies ist besonders wichtig in Jahren mit Melezitosehonig da nur ein Teil des Honigs überhaupt aus den Waben geschleudert werden kann, aber dennoch als Honigleistung der Bienen gezählt werden muss. Die Messung des geschleuderten Honigs würde im Falle von Melezitosehonig nur einen Bruchteil der Honigleistung ergeben.
  3. Allgemeiner Befund. Bei jeder Begutachtung werden die Sanftmut, der Wabensitz und die Schwarmneigung mit den Noten 1 bis 4 bewertet (siehe Fußzeile der Stockkarte).
    Bitte bei Sanftmut und Wabensitz auch die Zwischenwerte (1,5, 2, 2,5, 3 und 3,5) verwenden und nicht nur die beiden Zahlen 1 und 4.

Seit dem Jahr 2025 enthält die Stockkarte auch zusätzliche Eingabefelder für die Varroatoleranzselektion. Diese Felder müssen aber nur von jenen Prüfern ausgefüllt werden, welche sich aktiv an der Varroatoleranzselektion beteiligen wollen.

Nach Abschluss der Honigernte oder nach dem Auszählen der ausgewaschenen Milben sind die Stockkarten beim Leiter der Leistungsprüfung abzugeben.

Um die Arbeit am Bienenstand zu erleichtern, stehen ab 2025 auch Arbeitsblätter-Druckvorlagen zur Verfügung. In diese Arbeitsblätter werden die Arbeiten an allen Bienenvölkern der Reihe nach eingetragen. Im Anschluss werden die Daten zu Hause in die Stockkarten der einzelnen Bienenvölker übertragen. Somit werden die Prüfer bei der Arbeit an den Bienenvölkern auch nicht durch die bisher erfassten Daten der Stockkarten beeinflusst.

Abschluss der Leistungsprüfung

Nur wer die Stockkarten am Ende des Prüfjahres abgibt, erhält im September bei der internen Ergebnisbesprechung die Original-Zuchtkarten seiner geprüften Völker. Dabei werden auch übersichtliche Ergebnislisten verteilt. Damit erhält der Prüfer die Linienbezeichnung und kann von diesen Königinnen mit Abstammungsnachweis nachziehen. Der Ergebnisse der Prüfung werden dann auf der folgenden Jahreshauptversammlung – mit Zustimmung des Züchters – bekanntgegeben.
In der Endauswertung wird die Honigleistung in Prozent angegeben. Für Sanftmut, Schwarmneigung und Wabensitz werden die errechneten Mittelwerte angegeben.
Zur Bewertung des Varroatoleranzverhaltens werden bei der Leistungsprüfung der durchschnittliche tägliche natürliche Milbenabfall zur Salweidenblüte und im Sommer (Ende Juni bis August) sowie die aus den eingefrorenen Bannwaben ausgewaschenen Milben angegeben. In der Endauswertung wird das Varroatoleranzverhalten – in Analogie zur Honigleistung – in Prozent angegeben.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert