Begattungsstelle Eugendorfer Berg
Geschlossen seit: 28 August 2024 (Öffnet wieder im April 2025)
Ziele:
Auf der Begattungsstelle sollen die neu gezüchteten Königinnen überwiegend mit Carnica-Drohnen begattet werden. Umso mehr Imker in der Umgebung mitmachen und die Idee der Begattungsstelle unterstützen, umso sicherer ist die Begattung mit Drohnen der Rasse Carnica. Den Umkreis von 4 km rund um die Begattungsstelle wollen wir daher möglichst rein halten. Alle umgrenzenden Vereinsleitungen (Ortsgruppe Eugendorf, Hallwang, Koppl, Plainfeld) sind dafür, dass dort günstig und ohne viel Aufwand die Begattungskästchen der Mitglieder aufgestellt werden können.
Die Begattungsstelle Eugendorfer Berg eignet sich besonders für Imker, welche erste Gehversuche in der Bienenzucht machen wollen und trotzdem die Reinheit der Anpaarung mit unserer heimischen Carnica-Bienenrasse bestmöglich sicherstellen wollen. Sie ist quasi als Zwischenstufe zwischen Stand- und Belegstellen-Begattung zu verstehen.
Neben den bisher verwendeten Apidea-Kästchen können ab 2024 auch andere Vermehrungskästchen, Mini Plus oder Ableger auf der Begattungsstelle verwendet werden. Das blaue Drohnengitter muss jedoch ab 2024 auf allen Begattungskästchen angebracht werden (Flugloch oder großflächig am Unterboden).
Leiter der Begattungsstelle:
Andreas Freundlinger
Reitbergstraße 8, 5301 Eugendorf
andreas.freundlinger@aon.at
Tel.: 0664 / 73557238
Betriebszeiten:
Die Begattungsstelle ist ab Ende April / Anfang Mai geöffnet.
Eigenständiges Aufbringen und Abholen der Kästchen bald in der Früh oder am Abend (möglichst nicht bei Flugwetter).
Eine frühe Zucht im Jahr ist bei der Begattungsstelle von Vorteil, da dann noch mit weniger Verflug bei den Drohnen gerechnet werden kann.
Richtlinien:
Imker, welche aus einem Faulbrutsperrgebiet kommen, dürfen natürlich keine Begattungskästchen aufstellen. Die Verbringung von Bienenmaterial aus einem Faulbrutsperrgebiet ist ohnedies verboten.
Königinnen von der Begattungsstelle Eugendorfer Berg dürfen nicht als Reinzuchtköniginnen zum Verkauf angeboten werden. Daher können solche Königinnen auch nicht bei der EU Neueinsteiger-Förderung angegeben werden.
Auf der Begattungsstelle stehen 56 Schutzhäuser für je 4 Apidea-Kästchen zur Verfügung. Also können in Summe 224 Apidea-Kästchen aufgestellt werden. Bei Bedarf kann aber auch noch erweitert werden. Hierfür mit dem Leiter der Begattungsstelle (Andreas Freundlinger) Rücksprache halten.
Begattungsstellenordnung
- Die Begattungskästchen müssen mit dem Namen des Imkers beschriftet sein (auf der linken Seite des Kästchens (Blickrichtung zum Flugloch), ev. mit Edding-Stift)
- Drohnenfreiheit: Um eine sichere Begattung mit Drohnen der Rasse Carnica auf der Begattungsstelle zu gewährleisten, müssen die Begattungskästchen frei von Drohnen sein. Daher die Bienen mit einem Drohnensiebkasten aussieben oder vom Honigraum über Absperrgitter entnehmen (Bienen in die untere Zarge kehren, Absperrgitter auflegen, 2 bis 3 offene Brutwaben in die obere Zarge hängen. Die Jungbienen von der oberen Zarge nach einem Tag abkehren und für die Kästchen verwenden).
- Beim Auffahren:
Achtung: Durchfahrtsstraße freihalten!
Eintragung in das Auffahrtsbuch der Begattungsstelle Eugendorfer Berg (Grüne Metallkiste mit „Büro“ beschriftet) mit Name, Adresse, Ortsgruppe, Telefon Nr. oder E-Mailadresse, Auffahrtsdatum, Stückzahl und Dachnummer des Schutzhauses. - Beim Abholen:
das Datum und den Begattungserfolg in das Auffahrtsbuch (Büro-Kiste) eintragen und unterschreiben.
Jene Imker die von Auswärts kommen, müssen direkt in die Geldbüchse bei der Zuchtstation (Büro-Kiste) einzahlen - In der Herbstversammlung im Oktober (wird per Mail ausgesendet), werden alle noch offenen Gebühren einkassiert (lt. Auffahrtsbuch).
- Selbstständige Entnahme des Königinnenabstammungsnachweises mit dem Hinweis der Begattung:
Standbegattung von der Carnica Begattungsstelle Eugendorfer Berg
Begattungsstellengebühr
Auf unserer Begattungsstelle fallen folgende Gebühren pro Begattungskasten an:
- Anliegende Gemeinden (Ortgruppe Eugendorf, Hallwang, Koppl, Plainfeld)
- 0,30 €
- Weiter entfernt liegende Gemeinden (Seekirchen, Thalgau, Ebenau, Bergheim)
- 0,60 €
- Alle anderen Gemeinden
- 1,00 €