LS1 Strobl Weißenbach
Anerkannte Belegstelle seit 1975
Inhaber:
Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg
Belegstellenwart:
Andreas Freundlinger
Reitbergstraße 8, 5301 Eugendorf
andreas.freundlinger@aon.at
Tel.: 0664 / 73557238
Markus Palfinger
Wolfgangseestr. 97, 5321 Koppl
Tel.: 0664 / 75043527
Markus und Andreas wechseln sich jedes Jahr ab. 2024 ist Andreas wieder der LS1-Belegstellenwart und Lieferant der Vatervölker
Betriebszeiten:
Anfang Mai bis Ende Juli
2024: 5.5.2024 – 28.7.2024
Auffahrtszeit:
Sonntags, spätestens um 06:00 Uhr beim Schranken
Aufgefahrene Königinnen 2023:
1.088
Begattungserfolg 2023:
88,2 %
Belegstellengebühr
pro Begattungskästchen bzw. je aufgeführter Königin
- für Mitglieder
- 2,00 €
- für Nichtmitglieder
- 3,00 €
Geschlossen seit: 4 August 2024 (Öffnet wieder im Mai 2025)
Inhaber:
Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg
Belegstellenwart:
Josef Pölzleitner
Wegscheid 6, 5441 Abtenau
josef.poelzleitner@gmx.at
Tel.: 0664 / 3633538
Belegstellen-ID: 99-21
beebreed-Abstammung: AT-99-139-46518-2020
Betriebszeiten:
Mitte Mai bis Anfang August
2024: 12.5.2024 – 4.8.2024
Auffahrtszeit:
Sonntags 06:00 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz Voglau
Aufgefahrene Königinnen 2023:
702
Begattungserfolg 2023:
85,6 %
Belegstellengebühr
pro Begattungskästchen bzw. je aufgeführter Königin
- Allgemein
- 4,00 €
Mitglieder werden subventioniert
Belegstellenordnung der Belegstellen LS1 und LS5
- Die Kästchen müssen intakt und mit dem Namen des Züchters beschriftet sein (Linke Seite der Kästchen bei Blick auf das Flugloch). Die Kästchen müssen auch in einem einwandfreien hygienischen Zustand und ordentlich befüllt sein. Mittelwände müssen so gut in den Rähmchen fixiert sein, dass sich diese beim Transport nicht lösen können. Hier hat sich bewährt, dass die Mittelwände von beiden Seiten am Oberträger mit Bienenwachs angelötet werden.
- Drohnenfreiheit: Begattungskästchen müssen Drohnen-frei sein. Ansonsten Zurückweisung aller Begattungskästchen.
Zur Feststellung der Drohnenfreiheit werden vom Züchter ca. 20 % Begattungskästchen aus dem Auto geladen. Diese werden vom Belegstellenwart kontrolliert. Der Belegstellenwart gibt frei zur Aufstellung.
Die Kontrolle auf Drohnenfreiheit muss durch stabile, reine Klarsichtdeckel auf einfache Weise möglich sein, ohne dass Bienen ins Freie gelangen. - Selbstaufstellung NACH der Freigabe: Nachdem der Belegstellenwart die Kästchen zum Aufstellen freigegeben hat, ist jeder Züchter selbst für die Aufstellung der Kästchen auf der Belegstelle auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen (Öffnen der Fluglochschieber) verantwortlich.
- Gesundheitszeugnis: Das Gesundheitszeugnis ist beim Auffahren auf die Belegstelle mitzunehmen und dort eine Kopie abzugeben. Die Annahme und das Aufstellen der Begattungskästchen ohne Gesundheitszeugnis ist nicht möglich.
- Gesundheitszustand der Vatervölker: Die Vatervölker sind untersucht und es liegt ein Gesundheitszeugnis auf.
- Maximal zulässige Anzahl an Begattungskästchen: Es dürfen nur höchstens 50 Begattungskästchen pro Züchter, pro Auffahrt aufgestellt werden. Die Kapazität der Belegstelle ist nicht unbegrenzt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher erforderlich.
- Terminvereinbarung: Eine Telefonische oder persönliche Terminvereinbarung beim jeweiligen Belegstellenwart für die Auffahrt und die Abholung der Begattungskästchen wird erwartet.
- Gebühr: Die Belegstellengebühren werden auf der Belegstelle eingehoben. Die Zahlung von noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ist ebenfalls auf der Belegstelle möglich.
- Auffahrtszeiten:
LS1: pünktlich am Sonntag um 06:00 Uhr beim Schranken
LS5: pünktlich am Sonntag um 06:00 Uhr oder 07:00 Uhr auf der Belegstelle
Sperrkreise der Belegstellen LS1 und LS5
Um die beiden Belegstellen LS1 und LS5 existiert ein gesetzlicher Schutzradius von vier Kilometern. Innerhalb dieses Belegstellenradius dürfen keine fremden Bienenvölker aufgestellt werden.