LS1 Strobl Weißenbach

Anerkannte Belegstelle seit 1975

Plus-circled Plus-circled

Geöffnet seit: 18 Mai 2025

Inhaber:
Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg

Belegstellenwart:
Markus Palfinger
Wolfgangseestr. 97, 5321 Koppl
bienenmax64@gmx.at
Tel.: 0664 / 75043527 oder 06221/7930

Andreas Freundlinger
Reitbergstraße 8, 5301 Eugendorf
andreas.freundlinger@aon.at
Tel.: 0664 / 73557238

Markus und Andreas wechseln sich jedes Jahr ab. 2025 ist Markus wieder der LS1-Belegstellenwart und Lieferant der Vatervölker.

Betriebszeiten:
Anfang Mai bis Ende Juli
2025: 18.5 – 25.7.2025

Auffahrtszeit:
Sonntags, spätestens um 06:00 Uhr beim Schranken

Aufgefahrene Königinnen 2024:
1.509

Begattungserfolg 2024:
83,5 %

Belegstellengebühr

pro Begattungskästchen bzw. je aufgeführter Königin

  • für Mitglieder
  • 2,00
  • für Nichtmitglieder
  • 3,00

LS5 Abtenau Zinkenbach

Anerkannte Belegstelle seit 1965, ACA Belegstelle seit 2023

Geschlossen seit: 4 August 2024 (Öffnet wieder am 25. Mai 2025)

Inhaber:
Landesverband für Imkerei und Bienenzucht in Salzburg

Belegstellenwart:
Josef Pölzleitner
Wegscheid 6, 5441 Abtenau
josef.poelzleitner@gmx.at
Tel.: 0664 / 3633538 oder 06243/4384

Belegstellen-ID: 99-21

beebreed-Abstammung: AT-99-139-46518-2020

Betriebszeiten:
Mitte/Ende Mai bis Anfang August
2025: 25.5 – 3.8.2025

Auffahrtszeit:
Sonntags 06:00 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz Voglau

Aufgefahrene Königinnen 2024:
1.086

Begattungserfolg 2024:
85,3 %

Belegstellengebühr

pro Begattungskästchen bzw. je aufgeführter Königin

  • Allgemein
  • 4,00

Mitglieder werden subventioniert

Belegstellenordnung der Belegstellen LS1 und LS5

  1. Die Kästchen müssen intakt und mit dem Namen des Züchters beschriftet sein (Linke Seite der Kästchen bei Blick auf das Flugloch). Die Kästchen müssen auch in einem einwandfreien hygienischen Zustand und ordentlich befüllt sein. Mittelwände müssen so gut in den Rähmchen fixiert sein, dass sich diese beim Transport nicht lösen können. Hier hat sich bewährt, dass die Mittelwände von beiden Seiten am Oberträger mit Bienenwachs angelötet werden.
  2. Drohnenfreiheit: Begattungskästchen müssen Drohnen-frei sein. Ansonsten Zurückweisung aller Begattungskästchen.
    Zur Feststellung der Drohnenfreiheit werden vom Züchter ca. 20 % Begattungskästchen aus dem Auto geladen. Diese werden vom Belegstellenwart kontrolliert. Der Belegstellenwart gibt frei zur Aufstellung.
    Die Kontrolle auf Drohnenfreiheit muss durch stabile, reine Klarsichtdeckel auf einfache Weise möglich sein, ohne dass Bienen ins Freie gelangen.
  3. Selbstaufstellung NACH der Freigabe: Nachdem der Belegstellenwart die Kästchen zum Aufstellen freigegeben hat, ist jeder Züchter selbst für die Aufstellung der Kästchen auf der Belegstelle auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen (Öffnen der Fluglochschieber) verantwortlich.
  4. Wanderzeugnis/Gesundheitszeugnis: Seit 2025 bekommen die Salzburger Imkerinnen und Imker für ihre Futterkranzproben vom Labor des Imkerhofes Salzburg ein Wanderzeugnis für das Bundesland Salzburg ausgestellt. Für Salzburger Imkerinnen und Imker ist dieses Wanderzeugnis, sofern beantragt, für die Auffahrt auf unsere beiden Belegstellen LS1 und LS5 verpflichtend. Das Wanderzeugnis oder Gesundheitszeugnis (Imkerinnen und Imker außerhalb von Salzburg) ist beim Auffahren auf die Belegstelle mitzunehmen und dort eine Kopie abzugeben. Auf der Belegstelle LS1 genügt auch eine eidesstattliche Erklärung (⇒ Eidesstattliche Erklärung_LS1_R1.pdf). Das ausgefüllte und unterschriebene Formular ist beim Belegstellenwart abzugeben.
    Die Annahme und das Aufstellen der Begattungskästchen ohne Zeugnis (Wander- oder Gesundheitszeugnis) oder eidesstattlicher Erklärung ist nicht möglich!
    Für alle anderen Imkerinnen und Imker, die auf eine unserer Belegstellen auffahren wollen, gelten die Vorschriften für das Wandern mit Bienenvölkern.
  5. Gesundheitszustand der Vatervölker: Die Vatervölker sind untersucht und es liegt ein Gesundheitszeugnis auf.
  6. Maximal zulässige Anzahl an Begattungskästchen: Es dürfen nur höchstens 50 Begattungskästchen pro Züchter, pro Auffahrt aufgestellt werden. Die Kapazität der Belegstelle ist nicht unbegrenzt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher erforderlich.
  7. Terminvereinbarung: Eine Telefonische oder persönliche Terminvereinbarung beim jeweiligen Belegstellenwart für die Auffahrt und die Abholung der Begattungskästchen wird erwartet.
  8. Gebühr: Die Belegstellengebühren werden auf der Belegstelle eingehoben. Die Zahlung von noch ausstehenden Mitgliedsbeiträgen ist ebenfalls auf der Belegstelle möglich.
  9. Auffahrtszeiten:
    LS1: pünktlich am Sonntag um 06:00 Uhr beim Schranken
    LS5: pünktlich am Sonntag um 06:00 Uhr oder 07:00 Uhr auf der Belegstelle

Sperrkreise der Belegstellen LS1 und LS5

Um die beiden Belegstellen LS1 und LS5 existiert ein gesetzlicher Schutzradius von vier Kilometern. Innerhalb dieses Belegstellenradius dürfen keine fremden Bienenvölker aufgestellt werden.

Belegstelle LS1 Strobl Weißenbach

Die Belegstelle LS1 befindet sich im Weißenbachtal, Strobl, in einer Seehöhe von 720 Metern. Sie wird im Norden durch den Sparber (1.502 m), im Osten durch den Bärenkogel, Rettenkogel, Schoberstein und Wilder Jäger, im Süden durch die Wilde Kammer und Gamsfeld (2.028 m), Scharfen, Braunedlkogl und im Westen durch die Lienbachalm, Pietschenbergalm, Windkogel und Bleckwand begrenzt. Damit weist die Belegstelle einen Standort auf, welcher vor dem Zuflug fremder Drohnen weitgehend gesichert ist.

Belegstelle LS5 Abtenau Zinkenbach

Die Belegstelle LS5 befindet sich auf 1.050 Meter Seehöhe, 2 km südlich der Zinkenbachalm. Die Belegstelle ist umgrenzt von Osterhorn, Wieslerhorn, Alpbühel, Hochbühel und Hoher Zinken. Im Umkreis der Belegstelle liegen die Schweinbachalm, die Schernberghütte, Welser-Hütte, Kranabettalm, Moosbergalm, Grubreith und Rigausberg. Damit weist die Belegstelle einen Standort auf, welcher vor dem Zuflug fremder Drohnen weitgehend gesichert ist.

 

Carnica Zuchtgruppe Salzburg       Impressum